Die Kreditvergabe durch eine Bank findet nur statt, wenn diese sichergestellt hat, dass die Rückzahlung des Kredites durch den Verbraucher innerhalb der zuvor vereinbarten Frist durchgeführt werden kann.
Wenn jemand Geld von einer Bank borgt, möchte die Bank sichergehen, dass die Person in der Lage ist, das Geld zurückzuzahlen. Deshalb verlangt die Bank, dass der Kreditnehmer etwas als Garantie gibt, falls er nicht in der Lage sein sollte, das Geld zurückzuzahlen. Das kann zum Beispiel eine Versicherung oder etwas Wertvolles, wie ein Haus oder ein Auto sein. Die Höhe des Kredits und die finanzielle Situation des Kreditnehmers spielen dabei eine Rolle. Manchmal werden auch mehrere Dinge zusammengefasst, um eine größere Sicherheit für die Bank zu bieten.
Wichtig: Der Umfang der von der Bank geforderten Sicherungsmittel ist für Kreditnehmende kein unveränderlicher Umstand, sondern Verhandlungssache. Diese Dinge müssen im Vertrag festgehalten werden, damit beide Seiten wissen, was vereinbart wurde. Es ist also nicht festgelegt, was die Bank von einem verlangt, sondern man kann darüber sprechen und eine Übereinkunft treffen. Wir haben uns die wichtigsten Sicherheiten angesehen und für dich zusammengefasst:
Wird eine Hypothek, also das Pfandrecht auf eine Liegenschaft, aufgenommen, so kommt es zur Eintragung dieser in das Grundbuch durch eine Pfandbestellungsurkunde. Gläubiger dieser Hypothek werden in einer zeitlich geordneten Rangfolge aufeinanderfolgend im Grundbuch erfasst. Banken dokumentieren vergebene Kredite in der Regel als Höchstbetragshypothek, beispielsweise 130% von der Kreditsumme, um dadurch auch andere Kosten wie Spesen oder Zinsen abzusichern. Üblicherweise trägt der Kreditnehmende die anfallenden Notariatsgebühren und Kosten der Grundbucheintragung.
Zum Teil genügt manchen Banken auch die Hinterlegung einer einverleibungsfähigen Pfandurkunde bei der Bank selbst. Die teilweise beachtlichen Kosten, die durch die Grundbucheintragung anfallen, können dadurch vermieden werden. Eine Eintragung des Pfandrechts im Grundbuch durch die Bank ist aber dennoch zu jedem Zeitpunkt möglich, zum Beispiel bei Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommenssituation des Kreditnehmenden. Eine Verhandlung ist jedoch auch über das Ausmaß des Betrages des Pfandrechts oder über eine nur anteilsmäßige Einverleibung des Pfandrechts, beispielsweise in einer Höhe von 50%, möglich. Hier lassen sich ebenfalls Kosten abwenden, denn die Gebühr der Grundbucheintragung bei Einverleibung beträgt 1,2% des eingetragenen Pfandrechtsbetrages.
Ein Antrag auf Löschung der Hypothek im Grundbuch kann nach vollständiger Abzahlung des Kredites gestellt werden; die Kosten hierfür müssen wiederum durch den Kreditnehmenden beglichen werden. Wenn die Rückzahlung des durch die Hypothek besicherten Kredites durch den Schuldner ausbleibt, kann eine gerichtliche Versteigerung des Gegenstands durch die Bank erwirkt werden. Die Gläubiger der Hypothek werden in ihrer angegebenen Reihenfolge aus dem Erlös ausbezahlt.
Für den Fall eines Tilgungsrückstands durch den Kreditnehmenden, kann die Bank vor Kreditvergabe nach ein Pfandrecht verlangen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn durch den Kredit dieser bestimmte Pfand erworben werden soll, beispielsweise bei einem Kredit zum Autokauf oder bei Aufnahme einer Hypothek zum Wohnungs- oder Hauserwerb. Für die Bank besteht durch den Pfand eine höhere Sicherheit, was wiederum die Konditionen für den Verbraucher günstiger als bei komplett unbesicherten Krediten werden lässt.
Kredite, die explizit für eine spezielle Erwerbung bestimmt sind, haben meist angenehmere Konditionen. Zu diesen bestimmten Verwendungen gehören unter anderem Wohn- oder Fahrzeugkredite. Eine Voraussetzung für einen solchen Kredit ist in der Regel das Vorweisen des Kaufvertrags oder eines gleichartigen Nachweises über den Besitz dieses Objekts bzw. Gegenstands. Allerdings ist das nicht bei allen Banken gleich, man sollte sich also im Vorhinein über die Umstände bei der jeweiligen kreditvergebenden Bank informieren.
Wer bereits eine Liegenschaft im Eigentum hat, kann diese auch verwenden, um einen weiteren Kredit zu bekommen. In diesem Fall wird Liegenschaft A mit dem Kredit für Liegenschaft B belastet, man spricht von einer Simultanhypothek.
Die Rückzahlung von Krediten findet in aller Regel durch das laufende Einkommen des Kreditnehmenden statt. Banken können daher einfordern, dass Gehaltsbezüge für die Kreditvergabe verpfändet werden. Hierbei gibt es zwei Vorgehensweisen: Eine sogenannte “offene” Gehaltsverpfändung bedeutet, dass der Arbeitgeber durch die Bank benachrichtigt wird und die Bank somit einen bestimmten Exekutionsrang (Rangvormerkung) erhält. Eine “stille” Gehaltsverpfändung läuft hingegen ohne Verständigung des Dienstgebers ab, um dadurch möglicherweise entstehende Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Ist die Rückzahlung des Kredites bzw. das Nachkommen der im Kreditvertrag festgelegten Verpflichtungen nachfolgend nicht mehr gegeben, folgt üblicherweise eine Fälligstellung der vollständigen Kreditforderung. In der Regel gibt die Bank hierbei einen Zeitrahmen von 14 Tagen als Frist zur Zustimmung zur Pfändung der Gehaltsbezüge – eine fehlende Antwort auf die Aufforderung wird dabei auch als Zustimmung gewertet. Bei Widerspruch gegen die Pfändung bringt die Bank eine Klage ein und beantragt eine gerichtliche Durchführung ihres Anspruchs.
Eine Lohnvormerkung ist eine andere Bezeichnung für die Gehaltsverpfändung. Wie beschrieben wird der Dienstgeber durch die Bank über die Aufnahme des Kredits informiert und muss im Folgenden bestätigen, dass die Bank bei Zahlungsausfall im Rahmen einer Pfändung bei der Auszahlung des Gehalts bevorzugt wird. Dabei kann eine Lohnvormerkgebühr fällig werden, auch falls diese nicht beim Dienstgebenden eingebracht werden sollte.
Eine Versicherung der Kreditrestschuld ist eine Sicherheit für Kreditnehmende sowie für die Bank. Hierbei ist eine Absicherung verschiedener Umstände oder Risiken für Zahlungsunfähigkeit möglich, beispielsweise Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder auch Tod. Am häufigsten wird der Abschluss einer Lebensversicherung durch die Bank gefordert; diese soll im Todesfall des Kreditnehmenden die Tilgung des offenen Betrags ermöglichen. Üblicherweise wird durch Verpfändung der Versicherungsansprüche oder eine sogenannte Vinkulierung, also Auszahlungssperre des Erlöses der Versicherung, eine Sicherstellung der Versicherung für die Bank erwirkt.
Vor Abschluss einer neuen Versicherung solltest du die jeweiligen Leistungen der Versicherung auf ihre Notwendigkeit und Höhe überprüfen. Zudem solltest du sichergehen, dass nicht ohnehin schon eine dementsprechende Versicherung vorhanden ist, die einen neuen Abschluss überflüssig machen würde. Oft wird in diesem Zusammenhang ein eventuell für Kreditnehmende unnötiges Zusatzprodukt verkauft, das den eigentlichen Absicherungsbedarf übersteigt, oder es wird nur ein einzelnes Produkt angeboten. Ein Vergleich verschiedener Angebote ist hier für dich sehr wichtig, um das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis für deinen Bedarf zu erwirken.
Außerdem gibt es unterschiedliche Arten von Ablebensabsicherungen, denen bei Krediten besondere Wichtigkeit zukommt. Alle diese Absicherungsformen hängen in ihrer Prämienhöhe vom Alter des Versicherten, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand sowie dem gewünschten Absicherungsbetrag ab.
Hierbei wird eine Risikoablebensversicherung mit einem spezifischen Versicherungsbetrag abgeschlossen, beispielsweise 80.000 Euro über eine Laufzeit von 20 Jahren. Bei Ableben des Versicherten wird der restliche offene Kreditbetrag, beispielsweise 47.000 Euro, von der Versicherung an die Bank ausbezahlt. Den übrigen Betrag der Versicherungsleistung, in diesem Beispiel also 33.000 Euro, erhält die in der Polizze der Versicherung benannte begünstigte Person. Falls es keine direkt genannte Person gibt, wird der Betrag an die jeweiligen gesetzlichen Erben ausbezahlt.
Vorsicht: Die Versicherung muss extra gekündigt werden, falls sie nach vollständiger Rückzahlung des Kredites nicht mehr benötigt wird.
Diese Versicherungsform begleicht bei Ableben des Kreditnehmenden den noch übrigen Saldo des Kredites. Insbesondere bei kleineren Kreditbeträgen ist eine Kreditrestschuldversicherung allerdings nicht die günstigste Form eines Ablebensschutzes. Es sollten daher immer auch andere Angebote zu Absicherungsformen eingeholt werden.
Vorsicht: Bei manchen Banken werden fixe Restschuldversicherungen mit dem Kreditvertrag angeboten, wobei eine bei Beginn fällige Einmalprämie für die gesamte Laufzeit des Kredits gefordert wird. Diese wird auf den Kreditbetrag aufgerechnet, wodurch der Kredit um einiges teurer werden kann. Andere Versicherungsgesellschaften bieten hier häufig günstigere Versicherungen an. Nach Leistung einer Einmalprämie für die Kreditrestschuldversicherung muss diese bei vorzeitiger Kredittilgung extra gekündigt werden, wobei eine anteilige Rückvergütung der Prämie der Versicherung anfällt.
Anders als bei einer reinen Ablebensversicherung beinhält eine kombinierte Er- und Ablebensversicherung zusätzlich eine Versicherungsleistung für den Erlebensfall. Aufgrund eines “Sparanteils” für die Erlebensleistung, der zusätzlich zum Anteil des Ablebensschutzes besteht, ist die Prämie meist erheblich höher. Der Abschluss einer solchen Absicherungsform wird meist mit dem Argument nahegelegt, dass die Prämie einer reinen Ablebensversicherung bei Ablauf des Vertrags keinen Ertrag einbringen würde. Im Unterschied dazu erbringt eine Er- und Ablebensversicherung zusätzlich zur Prämie einen Gewinn, während man im Ablebensfall ebenfalls abgesichert ist.
Grundsätzlich ist diese Argumentation erst einmal schlüssig. Oft wird von Verbrauchern davon ausgegangen, dass die Summe der eingezahlten Prämien ähnlich einem Sparbuch veranlagt werden, das ist allerdings nicht der Fall. Eigentlich kommen die bezahlten Prämien für verschiedene Kosten auf, unter anderem die Verwaltungskosten, Vermittlungsprovisionen sowie für die Versicherungsleistung im Ablebensfall; nur der dabei verbleibende Anteil wird tatsächlich veranlagt und ergibt im Erlebensfall dann auch die garantierte Versicherungssumme. Jedwede bei Abschluss errechneten Gewinnprognosen sind unverbindlich.
Meist ist eine Trennung von Sparmaßnahmen (eigene Vorsorgen für den Erlebensfall) und Ablebensschutz übersichtlicher und zweckmäßiger. Die Leistung höherer Kreditrückzahlungsraten ist in aller Regel ökonomisch sinnvoller als parallel dazu Ansparungen zu tätigen. Die Zinsen des Kredits sind nämlich meist auch höher als der spätere Ertrag der Erlebensversicherung. Insbesondere bei bereits im Vorhinein angespannter finanzieller Situation und kurzfristigem Finanzierungsbedarf, beispielsweise um für eine Kontoüberziehung aufzukommen, wird Konsumenten oft eine Er- und Ablebensversicherung mit langer Laufzeit über mindestens 10 Jahre empfohlen. Hierbei sind aber zusätzlich zu den Raten des Kredits auch noch unnötig hohe Prämien für die Versicherung zu zahlen, wodurch die finanzielle Situation noch weiter verschlechtert werden kann.
Außerdem besteht bei Ablebensversicherungen und Restkreditversicherungen eine höhere Flexibilität bezüglich der Kündigung der Ablebensabsicherung bei vorzeitiger Abzahlung des Kredits. Ein Rückkauf, also die vorzeitige Beendigung des Versicherungsvertrages, führt bei Er- und Ablebensversicherung oft zu immensen finanziellen Nachteilen.
Diese Arten von Absicherung für den Fall der Erwerbslosigkeit sind in den letzten Jahren bei Kreditvergabe durch Banken immer beliebter geworden. Hierbei sind die Prämien weit höher und die Leistung ist an spezifische Kriterien für den Versicherungsfall gebunden. Dazu zählen beispielsweise eine bis dato ununterbrochene Beschäftigung beim selben Dienstgeber über mindestens 12 Monate und ein unverschuldeter Umstand für die Arbeitslosigkeit. Die Kreditraten werden meist nur für einen bestimmten, im Vorhinein vereinbarten Zeitraum durch die Versicherung übernommen.Prämien werden hier entweder als Einmalprämien bei Kreditbeginn gehandhabt oder müssen monatlich bezahlt werden. Letzteres ist für Versicherungsnehmende um einiges günstiger und endet üblicherweise zeitgleich mit Ablauf des Versicherungsvertrages. Bei Einmalprämien fallen erhebliche Anfangskosten an, was eine Finanzierung zusätzlich zum Kredit erfordert und höhere Zinsen und Gebühren nach sich zieht. Zudem gibt es keine abgestimmten Regelungen zur Abrechnung bei vorzeitiger Abzahlung des Kredits und zum Anteil der Rückzahlung an Versicherungsnehmende in diesem Fall.
Bei Abschluss eines Kredits fordern einige Banken einen Blankodeckungswechsel von Kreditnehmenden bzw. von eventuell vorhandenen Wechselbürgen. Bedeutende Punkte, zum Beispiel die Wechselfälligkeit oder der Wechselbetrag, bleiben dabei oft frei und können später durch die Bank entsprechend der jeweiligen Wechselwidmungserklärung ergänzt werden. Diese sogenannte Wechselwidmungserklärung bestimmt die Höhe und Voraussetzungen der Vervollständigung des Wechsels durch die Bank; sie kann entweder gesondert von Kreditnehmenden unterschrieben werden oder schon im Kreditvertrag enthalten sein.
Vor allem durch die Möglichkeit einer Wechselzahlungsklage besteht durch einen Wechsel ein Vorteil für die Bank.
Bei einer solchen Wechselzahlungsklage kann die Bank ab ihrer Zustellung an Kreditnehmende bzw. Wechselbürgen die Exekution zur Sicherstellung führen – dadurch ist für die Bank ein sehr schneller Zugriff auf das Vermögen des Kreditnehmenden möglich. Ohne eine Wechselzahlungsklage wäre ein Abwarten auf einen rechtskräftigen Abschluss des Gerichtsverfahrens nötig, bis die Bank exekutive Schritte durchführen kann.
Zudem ermöglicht eine Wechselzahlungsklage der Bank die schnellere und günstigere Erlangung eines Exekutionstitels, wenn Kreditnehmende bzw. Wechselbürgen keine Einwände gegen den wegen der Klage gerichtlich erlassenen Wechselzahlungsauftrag erheben.
Bei einer Bürgschaft findet eine Verpflichtung eines Dritten zum Aufkommen für die Restschuld beim Kreditinstitut im Fall einer Zahlungsunfähigkeit des eigentlichen Kreditnehmenden statt. Dabei handelt es sich um eine Sicherheit für die Bank, die bei Kreditbeantragung vereinbart werden kann. Eine Bürgschaft ermöglicht oft bessere Konditionen bzw. den Erhalt des jeweiligen Wunschkredites. Meist wird die Entscheidung zur Verlangung einer Bürgschaft durch die Bank erst im Verlauf der Kreditvergabe gefällt.
Die Bürgschaftserklärung zwischen Bürge und Gläubiger (Bank) muss schriftlich dokumentiert werden, um wirksam zu sein. Bei Zahlungsunmöglichkeit durch den Kreditnehmenden muss der Bürge die Zahlungen übernehmen.
Die Übernahme einer Bürgschaft sollte stets gut durchdacht und die Entscheidung dazu nicht unüberlegt getroffen werden. Diese kann zu belasteten Verhältnissen und finanziellem Ruin auch des jeweiligen Bürgen führen. Du solltest dir daher vor Übernahme einer Bürgschaft stets genau informieren und vor allem dafür sorgen, dass deine Haftung auf einen Höchstbetrag begrenzt bleibt. Eine Verpflichtung sollte nur in einem Ausmaß getroffen werden, in dem die eigene Lebensgrundlage und finanzielle Gesundheit nicht gefährdet wird. Zudem werden Bürgschaften beim Kreditschutzverband angemeldet und damit auch die persönliche Kreditwürdigkeit des Bürgen begrenzt, da sie wie ein selbst aufgenommener Kredit gehandhabt wird.
Diese ist relativ selten. Hier findet eine Belangung des Bürgen erst dann statt, wenn die Mahnung des Hauptschuldners durch den Gläubiger erfolglos geblieben ist. Zwischen der Inanspruchnahme des Bürgen und der Mahnung muss ein gewisser Zeitrahmen eingehalten werden.
Hier handelt es sich um die üblichste Bürgschaftsform, die meistens zur Sicherung von Bankkrediten abgeschlossen wird und für den jeweiligen Bürgenden erhebliche Konsequenzen haben kann. Dieser haftet nämlich für den verbürgten Betrag als “ungeteilter” Mitschuldner. Bei Fälligkeit der Schuld kann die Bank umgehend auf den Bürgen zugreifen und auswählen, ob sie den Bürgen, den Kreditnehmenden oder beide verwendet.
Diese ist die mildeste Bürgschaftsform, wobei Gläubiger erst alle zumutbaren Schritte zur Zahlung durch den Hauptschuldner durchführen müssen. Hierzu zählt neben dem Einklagen der Forderung auch das Führen der Exekution, außer letzteres ist vollkommen aussichtslos oder der jeweilige Schuldner ist nicht auffindbar.
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Letzte Änderung: 03.01.2024
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